Info wg. Maibaumaufstellen

Liebe Kommandanten und Funktionäre,

anbei die Infos bzgl. Maibaumaufstellen.

Anbei dürfen betreffend dem Thema „Maibaumaufstellen“ folgende Nachfragen gestellt werden. Untenstehend ebenso die Antworten der Kärntner Landesregierung.

  1. Bezieht sich der „berufliche Zweck“ idZ nur auf den Zeitraum zwischen 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr (fällt dann unter die Ausnahmebestimmung des § 2 Abs. 1 Z 4 der 4. COVID-19-SchuMaV) oder ist dabei (unabhängig von der Uhrzeit) generell von einer beruflichen Tätigkeit auszugehen?

Hier ist generell von einem beruflichen Zweck auszugehen.

  1. Gibt es beim Aufstellen eine Einschränkung auf bestimmte Personengruppen – z.B. nur Mitglieder der (Freiwilligen) Feuerwehr, eines Brauchtumsvereines etc. – oder der Anzahl der Personen, welche diese Tätigkeit durchführen dürfen?

Es hat sich um ehrenamtliche Vereinsmitglieder zu handeln, da ehrenamtliche den beruflichen Tätigkeiten gleichgestellt sind. Eine Personenbeschränkung gilt nicht, doch ist § 13 Abs. 4 (da es sich um eine Zusammenkunft nach § 13 Abs. 3 Z 1 handelt) anwendbar.

  1. a) Ist die Örtlichkeit, an welcher der Maibaum aufgestellt wird, als Ort der beruflichen Tätigkeit iSd. § 6 der 4. COVID-19-SchuMaV anzusehen?
  1. b) Wenn ja, sind beim Aufstellen die Vorgaben des § 6 Abs. 1 leg. cit. einzuhalten (mindestens 2 Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen sowie Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung)?
  1. c) Wenn nein, ist die Örtlichkeit als öffentlicher Ort im Freien gem. § 1 Abs. 1 der 4. COVID-19-SchuMaV zu qualifizieren und demnach nur ein Mindestabstand von 2 Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten?

Siehe Frage 2.